Wenn Sie umziehen, ist es selbstverständlich, dass Sie viele verschiedene Faktoren berücksichtigen müssen. Einer dieser Faktoren ist es, eine Adressänderung zu signalisieren. Sie müssen Ihren Gemeinderat darüber informieren, wann immer Sie umziehen. Zusätzlich müssen Sie das Finanzamt, das Sozialversicherungsamt usw. informieren. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, welche weiteren Verpflichtungen Sie möglicherweise erfüllen müssen.
An wen soll ich meine Adressänderung melden?
Viele Menschen befürchten, dass sie beim Umzug eine große Anzahl von Parteien über die Adressänderung informieren müssen. Glücklicherweise ist dies nicht wirklich der Fall. Es gibt nur eine Handvoll Orte, an denen Sie Ihren Umzug melden müssen, sodass alle, einschließlich der Steuerbehörden, Ihre neuen Informationen erhalten. Dazu gehören:
- Ihr Arbeitgeber, der Ihre Kontaktdaten ändern, aber auch Ihre Daten für die Gehaltsabrechnung aktualisieren muss.
- Finanzamt – Sie können zu bundesfinanzministerium.de gehen und herausfinden, wie Sie Ihre Informationen ändern, wenn es um Ihre Steuern geht.
- Sozialversicherung, da Ihre Nummer von den Behörden und Ihrem Arbeitgeber verlangt wird. Es ist wichtig, sie so schnell wie möglich anzurufen und Ihre Daten zu ändern. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nummer griffbereit haben.
- Gemeindesteuer; Sie können dies ändern, indem Sie auf der lokalen Gemeinde-Website nach Ihrem spezifischen Umzug suchen.
- Wählerverzeichnis, damit Sie bei Kommunalwahlen an Ihrer neuen Adresse wählen können.
- Ministerium für Arbeit und Renten – Wenn Sie Geld von der Regierung erhalten, dann müssen Sie Ihre Adressdaten auch beim Ministerium für Arbeit und Renten ändern. Sie können dies über die entsprechende Website tun.
Zusätzliche Checkliste für Adressänderungen
Nachfolgend finden Sie unsere Checkliste, die zeigt, wen Sie sonst noch über Ihren Umzug informieren sollten.
Freunde, Familie, Bekannte (NIE über Facebook oder Twitter, in der Öffentlichkeit, sondern in geschlossenen Gruppen oder über eine Whatsapp-Gruppe)
Nachbarn
Kollegen
Geschäftsverbindungen
Ihre alte Stadtverwaltung
Ihre neue Stadtverwaltung
Energieversorger
Internet-, Telefon- und TV-Anbieter
Wasserversorger
HAUSARZT
Zahnarzt
Andere (medizinische) Spezialisten
Krankenhaus
Apotheke
Krankenversicherung
Kfz-Versicherung
Lebensversicherung
Bestattungsversicherung
Bank
Parkberechtigung
Schule
Organisationen (z.B. Sportmannschaften)
Gewerkschaft
Abonnements von Zeitungen/Magazinen
Buchclub
Kirche / Moschee / Synagoge
Politische Partei
Fitnessclub
Online-Shops
Postumleitung
Zu Ihrer Bequemlichkeit können Sie die Post auch bitten, Ihre Post für 3, 6 oder 12 Monate von Ihrer alten Adresse zu Ihrer neuen Adresse umzuleiten, ab 19.90 €. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie keine wichtige Post verpassen und Sie vor Betrug geschützt sind (falls Ihre persönlichen Daten in die falschen Hände geraten). Dies kann über die Website der Deutschen Post geschehen, unter der Adresse
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