Adressänderung

Wenn Sie umziehen, ist es selbstverständlich, dass Sie viele verschiedene Faktoren berücksichtigen müssen. Einer dieser Faktoren ist es, eine Adressänderung zu signalisieren. Sie müssen Ihren Gemeinderat darüber informieren, wann immer Sie umziehen. Zusätzlich müssen Sie das Finanzamt, das Sozialversicherungsamt usw. informieren. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, welche weiteren Verpflichtungen Sie möglicherweise erfüllen müssen.

An wen soll ich meine Adressänderung melden?

Viele Menschen befürchten, dass sie beim Umzug eine große Anzahl von Parteien über die Adressänderung informieren müssen. Glücklicherweise ist dies nicht wirklich der Fall. Es gibt nur eine Handvoll Orte, an denen Sie Ihren Umzug melden müssen, sodass alle, einschließlich der Steuerbehörden, Ihre neuen Informationen erhalten. Dazu gehören:

  • Ihr Arbeitgeber, der Ihre Kontaktdaten ändern, aber auch Ihre Daten für die Gehaltsabrechnung aktualisieren muss.
  • Finanzamt – Sie können zu bundesfinanzministerium.de gehen und herausfinden, wie Sie Ihre Informationen ändern, wenn es um Ihre Steuern geht.
  • Sozialversicherung, da Ihre Nummer von den Behörden und Ihrem Arbeitgeber verlangt wird. Es ist wichtig, sie so schnell wie möglich anzurufen und Ihre Daten zu ändern. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nummer griffbereit haben.
  • Gemeindesteuer; Sie können dies ändern, indem Sie auf der lokalen Gemeinde-Website nach Ihrem spezifischen Umzug suchen.
  • Wählerverzeichnis, damit Sie bei Kommunalwahlen an Ihrer neuen Adresse wählen können.
  • Ministerium für Arbeit und Renten – Wenn Sie Geld von der Regierung erhalten, dann müssen Sie Ihre Adressdaten auch beim Ministerium für Arbeit und Renten ändern. Sie können dies über die entsprechende Website tun.

Zusätzliche Checkliste für Adressänderungen

Nachfolgend finden Sie unsere Checkliste, die zeigt, wen Sie sonst noch über Ihren Umzug informieren sollten.

Freunde, Familie, Bekannte (NIE über Facebook oder Twitter, in der Öffentlichkeit, sondern in geschlossenen Gruppen oder über eine Whatsapp-Gruppe)

Nachbarn

Kollegen

Geschäftsverbindungen

Ihre alte Stadtverwaltung

Ihre neue Stadtverwaltung

Energieversorger

Internet-, Telefon- und TV-Anbieter

Wasserversorger

HAUSARZT

Zahnarzt

Andere (medizinische) Spezialisten

Krankenhaus

Apotheke

Krankenversicherung

Kfz-Versicherung

Lebensversicherung

Bestattungsversicherung

Bank

Parkberechtigung

Schule

Organisationen (z.B. Sportmannschaften)

Gewerkschaft

Abonnements von Zeitungen/Magazinen

Buchclub

Kirche / Moschee / Synagoge

Politische Partei

Fitnessclub

Online-Shops

Postumleitung

Zu Ihrer Bequemlichkeit können Sie die Post auch bitten, Ihre Post für 3, 6 oder 12 Monate von Ihrer alten Adresse zu Ihrer neuen Adresse umzuleiten, ab 19.90 €. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie keine wichtige Post verpassen und Sie vor Betrug geschützt sind (falls Ihre persönlichen Daten in die falschen Hände geraten). Dies kann über die Website der Deutschen Post geschehen, unter der Adresse

https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html